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AGB

 
1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anders schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 
2. Bestellungen und Ergänzungen dazu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sonderbestellungen muss der Käufer eine Mengentoleranz von +/- 10% akzeptieren.
 
3. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ab St.Margrethen, ausschliesslich Verpackung, diese wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Preise sind auf jeden Fall freibleibend. Ergeben sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung Kostensteigerungen, so sind wir berechtigt, die Preise dementsprechend neu zu berechnen.
 
4. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers; der Käufer trägt die Gefahr auch dann, wenn ausnahmsweise Frankolieferung vereinbart ist. Die Ware wird von seiten des Verkäufers nicht versichert.
 
5. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden 2% Verzugszinsen über der normalen Bankrate berechnet. Alle Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen. Wenn sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert (wenn z.B. ein Wechselprotest vorkommt, der Käufer erklärt, die Zahlungen einzustellen oder gerichtliche Betreibungen, Fakturenklagen, Exekutionen etc. vorkommen) oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen, insbesondere auch später fällige Wechsel, sofort fällig zu stellen und vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Mehrere Lieferungen stellen eine Gesamtlieferung dar und damit eine Gesamtforderung. Zahlungen hierauf sind dementsprechend als Akontozahlungen auf die Gesamtlieferung zu behandeln.
 
6. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderungen und bis zur Begleichung eines allenfalls zu Lasten des Käufers bestehenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Für den Fall, dass der Käufer die von uns gelieferten Waren weiter veräussert, bevor er sie uns bezahlt, wird schon jetzt vereinbart, dass er uns die ihm gegen seine Abnehmer hierfür entstehenden Kaufpreisforderungen abtritt. Der Käufer ist verpflichtet, uns regelmässig Listen über diese uns abgetretenen Rechnungsforderungen zu Verfügung zu stellen. Falls wir es wünschen, ist der Käufer verpflichtet, auf seinen Rechungsformularen einen Vermerk anzubringen, dass die Rechnungsforderung zu unseren Gunsten zediert ist und dass diese Rechnungsbeträge auf ein von uns zu bestimmendes Konto einbezahlt werden müssen. Der Käufer hat uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die abgetretenen Forderungen von einem Dritten gepfändet werden.
 
7. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt, Unterbrechungen oder Verzögerungen bei der Rohstoffzufuhr, Rohstoffmangel und ähnliche Fälle entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Käufers oder die begründete Besorgnis einer solchen Veränderung berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
 
8. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns einlangen.
 
9. Es gilt als vereinbart, dass allen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften schweizerisches Recht zugrunde liegt. Erfüllungsort ist für beide Teile St. Margrethen. Gerichtsstand ist ausschliesslich das Handelsgericht St. Gallen.